Luftraumregelungen 2017

Der Bundesausschuss Unterer Luftraum (BAUL) vertritt die Interessen der Luftfahrer im DAeC bei Behörden, DFS, Militär und anderen Luftraumnutzern.

Im BAUL sind alle Luftsportarten vertreten. Im gemeinsamen Luftraumnutzer- Gespräch bei der DFS in Langen wurden im Herbst 2016 die Neuregelungen für den Luftraum für 2017 besprochen.

Nicht immer war es uns dabei möglich, nachteilige Änderungen zu verhindern. Im Fokus aller Änderungen steht eben immer auch die Flugsicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer. Als markanteste Änderung, die flächendeckend in Deutschland 2017 eingeführt wird, ist zweifelsohne die TMZ mit Hörbereitschaft und „Listening Squawk“ zu nennen. Hierbei sind in allen TMZ, auf Grundlage einer dringenden Sicherheitsempfehlung, Frequenzen der Flugsicherung zu rasten, die in den neuen ICAO-Karten eingedruckt sind. Niedergeschrieben sind die Verfahren und Lufträume in der NfL 958-17. Hierbei ist auch der ebenfalls in der ICAO-Karte verzeichnete und für jede TMZ unterschiedliche Transpondercode einzustellen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, den Radarlotsinnen und Radarlotsen der DFS die Möglichkeit zu eröffnen, jeglichen Luftverkehr innerhalb der TMZ im Bedarfsfall ohne Zeitverzug ansprechen zu können, ohne jedoch die Funkfrequenz unnötig zu belasten. Daher ist keine aktive Aufnahme des Funkverkehrs durch Luftfahrzeugführer durchzuführen, sondern, wenn erforderlich, wird nur der Lotse/die Lotsin gezielt ein Luftfahrzeug ansprechen (über Mode S wird der Bodenstelle die Kennung angezeigt).

Da es sich bei der Regelung nicht um eine SERA-konforme Verfahrensweise handelt, ist eine generelle Anweisung durch Verordnung zwar nicht möglich, sollte aber trotzdem dringend befolgt werden, um zukünftige restriktivere Maßnahmen (z. B. TMZ mit RMZ oder „Luftraum Delta nicht CTR“) zu verhindern.

Beim Verlassen des Luftraumes ist der Transpondercode wieder auf VFR 7000 umzustellen, und die Frequenz kann wieder verlassen werden. Für die Durchführung von Flügen unter FIS (Flight Information Service) wird im Einzelfall geregelt werden, ob eine Umschaltung zum Radarsektor bei Kreuzung einer TMZ erforderlich ist oder ob die FIS-Frequenz beibehalten werden kann. Gleiches gilt dann auch für den Transpondercode. Hier ist Flexibilität im Einzelfall gefragt.

Bei Schaltung von Frequenzen sollte sich jeder Pilot und jede Pilotin auch mit der Möglichkeit der DW-Funktion (Dual Watch) auseinandersetzen. Hierbei besteht die Möglichkeit, zwei Frequenzen gleichzeitig abzuhören und zwischen den Frequenzen umzuschalten (aktiv = senden und hören/passiv = nur hören).

Nahezu alle neuen 8,33-KHz-Funkgeräte  haben diese Möglichkeit. Dieses ist sicherlich auch im Streckensegelflug eine gute Möglichkeit, „den Anschluss“ an die Mitstreiter nicht zu verlieren, wenn andere Frequenzen flugbetrieblich zu schalten sind.
Die NfL 959-17 für die gesamten Luftraumkoordinaten wurden neu gefasst, da die Herausgabe einer Neufassung wegen einer größeren Anzahl von Änderungen übersichtlicher ist. In den entsprechenden AIP-Dokumenten sind die Änderungen durch Anstriche wie gewohnt ersichtlich.

Die Segelflugsektoren wurden in Teilen wieder einmal angepasst, ebenso gab es Änderungen in den Lufträumen Charlie und Delta. Es wird dringend empfohlen, sich hierzu ausschließlich neuer Karten sowie neuer Datensätze für die Navigationsunterstützung zu bedienen.

Bei Fragen zum Luftraum bitten wir, sich zunächst immer an den jeweiligen Referenten des BAUL für den Bereich zu wenden. Die entsprechenden Namen und Erreichbarkeiten sind auf der Internetseite des DAeC veröffentlicht.
Sollte es Probleme oder Unstimmigkeiten geben, ist der Referent Luftraum in der Bundes-geschäftsstelle, Jürgen Kubicki, immer die erste zentrale Anlaufstelle.

Dieser koordiniert im Bedarfsfalle dann zentral mit den entsprechenden Behörden der Länder oder des Bundes sowie mit der DFS. Hierdurch können Informationen von weitreichender Bedeutung zielgerichtet und zeitnah allen Luftraumnutzern des DAeC zur Verfügung gestellt werden und versickern nicht irgendwo im Nirwana. Der Segelflug als tragende Säule für unseren Sport und Einstiegstor für Jugendliche in ein verant-wortungsvolles und einmaliges Hobby ist mehr denn je gefragt, sich mit den Regeln und Lufträumen auseinanderzusetzen. Den Fluglehrern aller Luftsportarten kommt hier nochmals eine besondere Bedeutung zu.

Jede Luftraumverletzung und jegliche Gefährdung im Luftverkehr ist unbedingt zu vermeiden. Hierzu bedarf es guter Grundlagenausbildung und andauernder Fortbildung in den Vereinen des DAeC. Die Organisation in einem solchen starken Verband von über 100 000 Mitgliedern aller Luftsportarten ermöglicht uns die Chance, voneinander zu lernen und Kräfte für Aus- und Fortbildung zu zentralisieren und zu bündeln. Ein möglichst freier – oder zumindest wenig reglementierter Zugang zum Luftraum ist unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung unseresSportes – insbesondere auch für die Durchführung eines anspruchsvollen Strecken-segelfluges. Sichere Luftraumnutzung geht uns alle an!

Im Jahr 2016 kam es erneut zu zahlreichen Luftraumverletzungen, insbesondere von zeitlich beschränkten Sperrgebieten (Restricted Areas). Diese Lufträume waren alle ausnahmslos in NOTAMs veröffentlicht, viele auch längerfristig in den NfL. Der Einflug in solche Gebiete ist nicht nur hochgradig gefährlich (z.B. wegen militärischer und/oder polizeilicher hochkomplexer Luftoperationen und Übungen), sondern auch strafbar. Das bedeutet, dass bei einem unerlaubten Einflug ein Strafverfahren eröffnet wird und mit hohen Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Die Straftat ist dann viele Jahre gespeichert und führt im Wiederholungsfall zu noch empfindlicheren Strafen und Folgen.
Dieses kann (und muss!) durch eine gute Flugvorbereitung, die Nutzung tagesaktueller NOTAMs (DFS AIC Portal oder VFRiNOTAM App), die Unterstützung der Flugdurchführung anhand aktueller Karten sowie begleitender und unterstützender GPS-Navigation ver-hindert werden. Darüber hinaus ist die Nutzung von FIS als zusätzliches Sicherheitsnetz dringend zu empfehlen -insbesondere dann, wenn solche Sperrgebiete angekündigt wurden.

Es liegt nun an uns, allen zu zeigen, dass wir umsichtig mit den uns gewährten Rechten umgehen und uns und unsere Mitmenschen durch verantwortungsvolles Fliegen schützen. Unabhängig davon, ob wir mit dem Gleitschirm, dem Hängegleiter, einem Segelflugzeug, dem UL, dem Ballon oder einem Motorflugzeug unterwegs sind – oder unseren Modellflugsport betreiben!

Mit fliegerischen Grüßen und guten Wünschen für eine sichere Flugsaison 2017,
Volker Engelmann
Vorsitzender BAUL