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Corona/Lizenzverlängerungen für Privatpiloten

Wie Ihr sicherlich schon gehört habt, werden die Medicals (LBA Verfügung) ohne weitere Untersuchung verlängert (siehe Anhang: Allgemeinverfügung).  Wie das zu verstehen ist, könnt Ihr dem anhängenden Schreiben des LBA entnehmen. Nur um noch einmal klarzustellen: Das geht nur, wenn man keine Einschränkungen auf dem Medical stehen hat, mit der AusnahmeVML, VNL und VDL! Bei allen anderen Einschränkungen muss das Medical weiterhin wie gewohnt verlängert werden!


In diesem Schreiben steht auch etwas über Lizenzen und Lehrberechtigungen, etc…, das betrifft aber nur die vom LBA ausgestellten Lizenzen! Für die Privatpiloten, die ihre Lizenz bei den Landesbehörden verlängern, gibt es seit heute die Verfügung der LuBB, die in der 2. Allgemeinverfügung nachzulesen ist! Dazu wird auch noch eine NFL veröffentlicht!
Ich bitte alle Vereine diese Mail an Eure einzelnen Mitglieder zu schicken!

Am 18.04.2020 war eine Infoveranstaltung mit der DFS in Berlin Schönefeld geplant, um über das Thema Luftraumveränderungen zu sprechen! Leider muss diese Veranstaltung aus bekannten Gründen erst einmal ausfallen! Sobald sich das allgemeine Leben wieder normalisiert hat, werden wir einen neuen Termin ankündigen!

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Nachrufe

Nachruf auf Dipl.Ing. Hubert Jockwitz

 

 

 

 

 

 

 

Die Mitglieder des Flugvereins Aeroclub „Melli Beese“ e.V. und Freunde des Luftsportver-eins Werneuchen trauern um unser Mitglied, Fluglehrer, Ausbildungsleiter und leiden-schaftlichen Piloten.
Hubert Jockwitz, am 14.01.1936 in Osterode / Ostpreußen geboren, erlebte als Junge über sich den „Giganten“ hinwegfliegen. Aus dieser Faszination wurde eine Passion fürs Leben. Er wollte unbedingt Pilot werden!

Es kam erst ganz anders:
Im Januar 1945 begann die hastige Flucht – immer knapp vor der Front in Richtung Westen – an der Mutterhand rechts, links die beiden Schwestern über das vereiste Frische Haff.

Kyritz an der Knatter wurde die neue Heimat.

1959 Abschluss als Vermessungsingenieur, danach Eintritt in die GST Segelflugsport. Hier lernte Hubert 1967 seine Fliegerfrau Christina kennen und ihre gemeinsame Tochter wurde geboren. Beide verfolgten jetzt ihre Passion und wurden in den 70iger Jahren Segelflug-lehrer. Dazu erwarb Hubert noch den Abschluss als Bauingenieur.

Allerdings erfolgte mit der Absicht zum Motorflug zu kommen, die totale Flugsport-sperrung 1982. West-Verwandte erwiesen sich in der Ex-DDR als Nachteil.

Die Leidenschaft für das Fliegen war aber nicht zu bremsen und die Familie stellte den Aus-reiseantrag in die BRD. Inzwischen in Berlin wohnend, war damit die berufliche Karriere beendet und die letzten 2 ½ Jahre bis zur tatsächlichen Ausreise Ende 1987, war Hubert in Pankow als Friedhofsarbeiter tätig.

In West-Berlin arbeitete er schnell wieder in beiden Berufen und natürlich flogen Hubert und Christina gleich wieder in Braunschweig Waggum. Es folgte die Erweiterung auf Motorflug und Motorsegler.

1991 zog die Familie nach Werneuchen und flogen vor allem dort und in Eggersdorf. Berühmt ist ihr Troikaschlepp mit Wilga. Hubert und seine Fliegerfrau waren auf vielen Plätzen, auch bei Segelflugmeisterschaften, gern gesehene Wilga – Schlepppiloten im Ehrenamt.

6 Jahre begleitete Hubert uns im Verein „Melli Beese“ als Ausbildungsleiter für unsere TMG – Fliegerei.

Nach schwerer Krankheit hat er am 13.11.2017 seinen letzten Flug angetreten. Ein Flieger-leben wie noch selten ist zu Ende. Hubert bleibt uns ein Vorbild. Mit einem Überflug zahl-reicher Maschinen am Aussegnungstag haben wir Abschied genommen.
                                                                                                                                                               Tasso Krewel

 

Modellflug

Neue Regelungen durch die EU – Chancen für den Modellflug

In der vergangenen Woche trafen sich auf der Wasserkuppe die zuständigen Mitglieder der Bundeskommission Modellflug im DAeC mit Vorstandsmitglied Gunter Schmidt und Generalsekretär Hubertus von Samson zum Thema der Neuregelungen in der EU.

Schnell wurde klar: Die EU-Neuregelungen bieten große Chancen für den Modellflug! Rechtsanwalt Christian Walther machte plastisch, dass “der Ball nun auf dem Elfmeterpunkt liegt”. Wir müssen ihn jetzt nur noch „reinmachen“. Er erläuterte, dass es schon außergewöhnlich sei, wie der Modellflug in den Regelungsvorschlägen der EASA behandelt worden sei, die aller Voraussicht nach im Oktober diesen Jahres ohne wesentliche Änderungen von der EU-Kommission verabschiedet werden. Die EU fokussiert sich nämlich normalerweise auf die Regelung von Wirtschafträumen, Sport- und Freizeit ist eigentlich nicht ihr Thema. Der Modellflug muss daher Europe Airsport (EAS) sehr dankbar sein, diesen essentiellen Schritt in den EASA-Vorschlägen geschafft zu haben. EAS hatte frühzeitig die Notwendigkeit der Einbeziehung von Modellflugexperten erkannt.

Jeder weiß: Ein Elfmeter kann auch verschossen werden. Das darf hier aber nicht passieren! Daher bedarf es der weiteren Unterstützung durch European Modellflying Union (EMFU) auf EU-Ebene und des DAeC-Vorstandes bei der nationalen Koordinierung. Großen Aufwand sieht die Arbeitsgruppe in der konkreten Umsetzung der eingeräumten Möglichkeiten.

Die Arbeitsgruppe im DAeC hat dafür auf allen Ebenen die Aufgaben verteilt.

Erwin Metz
Bundeskommission Modellflug

Trainingsstrukturen / Anmerkung zum Artikel Vinon

Trainingsstrukturen in den Bundesländern – Stand August 2015

  • Baden-Württemberg – Landestrainer Walter Eisele –
    – Zwei A-Trainer nach DOSB-Qualifikation.
    –  Keine Mitgliedschaft im Landessportbund, daher keine C-Trainer nach DOSB Definition.
    – eigenes Trainersystem innerhalb des BWLV installiert.
    – Fokussiertes Training erfolgt für den Juniorenbereich
    – Erfolgreicher und bewährter Einsatz von Förderflugzeugen
    – D-Kader wird in verschiedene Leistungsstufen unterteilt
  • Bayern – Landestrainer Claus Triebel –
    – Konzeptionelle Trainingsstruktur seit 2000 kontinuierlich ausgebaut
    – Trainingsfokus im Juniorenbereich
    – Fester Etat für die jährlichen Trainingsmaßnahmen
    – Landestrainer agiert mit zwei Co-Trainer
    – Juniorenlehrgänge sehr gut besucht und angenommen und gelten als Sichtungslehrgänge.
    – Symbolischer finanzieller Eigenanteil an den Lehrgängen
    – D-Kader 20 Piloten. 15 männl., 5 weibl.
    – Es werden kontinuierlich Nachwuchstrainer ausgebildet
  • Berlin – Landestrainer Klaus Engelhardt –
    – D-Kaderdefinition erstreckt sich auch über das Juniorenalter bis 35 Jahre
    – Aktuell gibt es keine Kadertrainings was aber wieder aufgenommen werden soll
    – Sportler werden im Einzelfall auf Wunsch individuell gefördert
  • Brandenburg – Landestrainer Rolf Engelhardt –
    – D-Kaderdefinition erstreckt sich auch über das Juniorenalter bis 35 Jahre und berücksichtigt die Leistungsentwicklung
    – Strukturierte Juniorenförderung über den vom LSB-Brandenburg anerkannten Landesstutzpunkt Segelflug (LSP) durch Vergabe Förderflugzeug sowie 1 x jährliches Streckenflugseminar
    – Keine laufende finanzielle Förderung des LSP durch den LSB seit 1.07.2013; außer Förderflugzeug keine weiteren Finanzhilfen für die Junioren
    – Einzelförderung findet in den Vereinen statt
    – Bedarf an Trainerausbildung vorhanden
  • Bremen – Landestrainer N.N. –
    – Bremen hat zurzeit kein definierte Trainingsstruktur
    – D-Kader wird über die Qualifikationsergebnisse ermittelt.
  • Hamburg – Landestrainer N.N. –
    – Hamburg hat keine definierte Trainingsstruktur
    – D-Kader werden über die Qualifikationsergebnisse ermittelt
    – Einzelförderung erfolgt im Verein
  • Hessen – Landestrainer Peter Eberhardt –
    – Resonanz auf Kadertreffen ist sehr gering
    – Die zielgerichtete Förderung wird in 1-2 Vereinen durchgeführt
    – 1-2 Streckenfluglager werden im Jahr angeboten
    – Förderflugzeug wird auf Antrag zur Verfügung gestellt.
  • Mecklenburg-Vorpommern – Landestrainer N.N. –
  • Niedersachsen – Landestrainer Hartmut Schlüter –
    – Trainingswesen bereits seit den sechziger Jahren im LV integriert, derzeit ca. 25 Trainer mit gültiger A- und B- Lizenz
    – Trainernachwuchs wird durchgehend ausgebildet
    – Zwei Streckenfluglehrgänge werden jährlich angeboten – finanzielle Unterstützung der Teilnehmer – Betreuung durch jeweils bis 10 ehrenamtliche Trainer
    – Wintertreffen und Frühjahrstreffen zum Team Building
    – Jährliches D-Kader Trainingslager (10 – 15 Teilnehmer)
    – Statussymbol: D-Kaderjacke
    – Förderfokus liegt bei den Junioren
  • Nordrhein-Westfalen – Landestrainer Sebastian Hessner –
    – Trainings- und Sichtungssystematik ist im LV installiert
    – Jährliche D-Kader Trainingslager (20 – 25 Teilnehmer) mit guter finanzieller Förderung durch die Seko
    – Erfahrung mit 1:1 Betreuung – dies bisher durch zeitliche knappe Möglichkeiten bedingt erfolgreich
    – Sichtung- und Beurteilung wird über den Landestrainer koordiniert
    – Kontinuierliche Ausbildung von Nachwuchstrainern
    – Förderung ausschließlich für Junioren
  • Rheinland-Pfalz – Landestrainer Martin Theinsinger –
    – D-Kader umfasst 30 Mitglieder inkl. Kunstflug, Frauen und Hauptkonkurrenz
    – Angeboten werden Theorielehrgänge, Saisonvorbereitung, Praxisseminare,
    D/C-Kader-Trainings
    – 15 aktive Trainer – kontinuierliche Ausbildung von Nachwuchstrainern
    – Förderflugzeug wird nach Kriterienkatalog vergeben – Nutzer müssen sich um die Wartung kümmern
    – Symbolischer finanzieller Eigenanteil an den Trainingsmaßnahmen
    – Eigenes bewährtes Verbandstrainersystem neben dem bestehenden DOSB Trainer
  • Saarland – Markus Barrois –
    – Saarland hat zurzeit keine definierte Trainingsstruktur
    – D-Kader wird über die Qualifikationsergebnisse ermittelt.
    – Juniorenförderung im Verein wird durch Seko unterstützt
  • Sachsen – Landestrainer nach DOSB Richtlinien N.N. –
    – Ermittlung der D/E –Kader erfolgt jährlich nach Sächsischer Kaderrangliste
    – Kader werden über Landessportbund im Landesleistungsstützpunkt Segelflug zusammengefasst
    – jährlich werden ein Winter(Theorie)- und ein Sommertraining(fliegerisch) durchgeführt
    – Trainer z.Zt. ohne DOSB Qualifikation. Training erfolgt durch erfahren Leistungsflugpiloten
    – kein Förderflugzeug vorhanden!!
  • Sachsen-Anhalt – Landestrainer N.N. –
  • Schleswig-Holstein – Landestrainer Rainer Looft –
    – S-H hat keine definierte Trainingsstruktur
    – Ziel ein Trainer/Ansprechpartner pro Verein fast erreicht
    – D-Kader (Jun. und Sen. je 10 Piloten) werden über die Qualifikationsergebnisse ermittelt
    – Förderfokus liegt bei den Junioren, finanzielle Förderung auf Antrag
    – Einzelförderung erfolgt im Verein
    – Förderflugzeug über Förderverein für Streckensegelflug S-H
  • Thüringen – Landestrainer N.N. –

Neue Drohnenverordnung

Wer eine Drohne oder ein Flugmodell fliegt, braucht nach der neuen Drohnenverordnung in vielen Fällen einen Kenntnisnachweis – der DAeC hat dafür ein jetzt Online-Portal ins Leben gerufen.

Online zum Kenntnisnachweis

DAeC schaltet Portal für Steuerer von Flugmodellen und Multicoptern frei

Zahlreiche Flugmodell- und Multicopter-Steuerer müssen spätestens ab dem 1. Oktober ihre Kenntnisse nachweisen – an diesem Tag tritt die neue Drohnenverordnung in Kraft. Der Deutsche Aero Club hat jetzt ein Online-Portal geschaffen, auf dem sich Interessierte informieren und prüfen lassen können. Nach bestandener Prüfung haben sie die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis auszudrucken.

Auf www.kenntnisnachweis-modellflug.de gibt es alles, was Betroffene brauchen, um auch künftig ihrem Sport nachgehen zu können. Unter dem Punkt „Wissensvermittlung“ finden sie Infos zu Anwendung und Navigation, Luftrecht und Luftraumordnung, Haftpflichtversicherung und Neuerungen. Wahlweise können sie sich direkt für den Kenntnisnachweis registrieren und anmelden; die Infos stehen – übersichtlich zusammengefasst – auch im Test. Wer alle Haken richtig gesetzt hat, gibt seine Daten für die Bezahlung ein, zahlt 26,75 Euro und druckt sich den Kenntnisnachweis aus: fertig.
Die neue Drohnenverordnung gilt seit April dieses Jahres. Sie regelt nicht nur den Betrieb von Multicoptern – im Volksmund „Drohnen“ genannt –, sondern auch den Betrieb sämtlicher Flugmodelle. Ins Leben gerufen wurde sie, weil mit der Popularität von Multicoptern die Gefahr von Abstürzen, Unfällen und Kollisionen wächst. Die Verordnung soll helfen, den Luftraum sicherer zu machen und sensible Bereiche, über denen nicht geflogen werden darf, zu schützen.

Den Kenntnisnachweis müssen all jene Flugmodell- und Multicopter-Piloten erbringen, die über keine Lizenz für Luftfahrzeugführer verfügen und deren Flugmodell oder Multicopter zwei Kilo oder mehr wiegt und außerhalb eines Modellfluggeländes mit Aufstiegserlaubnis fliegen soll. Nachweispflichtig ist außerdem, wer sein Flugmodell außerhalb eines solchen Geländes höher als 100 Meter fliegen will.

Infos rund um den Kenntnisnachweis und die neue Drohnenverordnung hat der Deutsche Aero Club in diesem Video zusammengefasst: http://links.daec.de/51

Ansprechpartner:
Hubertus von Samson, Generalsekretär des DAeC
Telefon: 0531 / 2354020
E-Mail: h.samson@daec.de
Hagen Eichler

Kein 100-Meter-Deckel für den Modellflug

Der beharrliche Einsatz des DAeC hat sich gelohnt: Die generelle 100-Meter-Begrenzung für den Modellflug ist Geschichte. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Empfehlung des Verkehrsausschusses zugestimmt. Die Höhenbegrenzung war vom Bundesverkehrsministerium im Zuge der Regulierung von Multicoptern, im Volksmund Drohnen genannt, ins Spiel gebracht worden – und hätte das Aus für bestimmte Modellflugklassen bedeutet.
 
„Wir freuen uns für alle Modellflieger in Deutschland und sind stolz und glücklich darüber, dass die Entscheidung zur Novellierung der LuftVO so ausgefallen ist“, sagt DAeC-Vizepräsident Gunter Schmidt. Die Geduld und der unermüdliche Einsatz der DAeC-Vertreter hätten sich ausgezahlt – auch wenn der Lösungsvorschlag vom Mai 2016, einen Kenntnisnachweis einzuführen, lange in der Warteschleife festgehangen hätte. „Unser zielorientierter Arbeitsstil und die  vielen Gespräche mit Entscheidungsträgern haben letztlich zum Erfolg geführt“, sagt Schmidt. „Das ist ein guter Tag für den Modellflug.“
 
Die Empfehlung des Verkehrsausschusses, der der Bundesrat nun folgt: Steuerer von Flugmodellen sollen auch auf Modellfluggeländen von Vereinen ohne Erlaubnis zum Aufstieg und außerhalb von Modellfluggeländen höher als 100 Meter fliegen dürfen – sofern sie einen besonderen Kenntnisnachweis erbringen können. Wie dieser genau aussieht, steht noch nicht fest. „Wir arbeiten aber bereits an einem Konzept. Unser Ziel ist, dass der Kenntnisnachweis für jedermann gut zu erlangen ist“, sagt Schmidt. Für den Betrieb von Multicoptern wird es eine solche Regelung nicht geben.
 
Den Vorstoß des Verkehrsministeriums, grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 100 Metern einzuführen, hatte der Verkehrsausschuss zuvor in seiner Empfehlung als „ernstes Problem“ bezeichnet. Für bestimmte Modellflugklassen würde das einem „Quasiverbot“ gleichkommen, „auch wenn über den wenigen formell zugelassenen Modellfluggeländen Ausnahmen gelten sollen“.
 
Noch bis Januar hatte es einen solchen Vorstoß gar nicht gegeben – der über anderthalb Jahre mit DAeC und DMFV ausgehandelte Kompromiss schien unter Dach und Fach zu sein. Dann hatte das Verkehrsministerium unerwartet wieder einen 100-Meter-Deckel ins Spiel gebracht und diesen mit Interessen der Bundeswehr begründet. Der Verkehrsausschuss hatte diese Begründung Ende Februar als nicht nachvollziehbar zurückgewiesen: Die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug habe in vergangenen Jahren nie zu Problemen geführt.

Gunter Schmidt
DAeC-Vizepräsident

Allgemeines

Windkraftanlagen

Vereine und Betreiber von Flugplätzen können unter dem folgenden Link des Landesamtes für Umwelt (LfU) Bauvorhaben für Windkraftanlagen abrufen, um bei Bedarf ihre Interessen vorzutragen.

http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.281034.de <http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.281034.de>

Es empfiehlt sich, die Seite regelmäßig abzurufen, um bei Bauvorhaben für Windkraftanlagen in der Nähe von Flugplätzen rechtzeitig innerhalb der Stellungnahmefristen Gehör zu finden. Als Argumentationshilfe stellt die Umweltabteilung des DAeC ein Gutachten zur Verfügung, welches auf die flugbetrieblichen Gefahren und notwendige Abstände hinweist:

Das neue Flugbuch für Segelflieger übersichtlich auf zwei Seiten

Die komplexen neuen Rechtsgrundlagen zum Flugbuch sind seit Beginn dieses Jahres für alle Piloten europaweit verbindlich geworden. FCL.050 schreibt vor, dass die Form und Weise der Flugbuchführung von der Luftfahrtbehörde festgelegt wird. Um europaweit eine einheitliche Flugbuchführung zu gewährleisten, hat die EASA die sog. „Acceptable Means of Compliance“, die AMC zu FCL.050, erlassen. Diese sind nur auf Englisch verfasst und sind für alle Luftfahrtbehörden und damit mittelbar auch für uns als Piloten verbindlich. Verständlicher werden die neuen Regeln, wenn man die für den Segelflug wichtigen Punkte herausfiltert. In dem Artikel (Siehe Lilienthaler, Ausgabe 2/2015) geht es um die praktische Umsetzung der neuen Regeln in unserem fliegerischen Alltag.

Mit einem Beispiel, siehe Foto “Flugbuch” wird alles genau erklärt.

Der Artikel steht als PDF-Dokument zur Verfügung und kann angefordert werden bei: cstammnitz@t-online.de